Standesämter im Kreis MOhrungen
Im Lauf der Zeit erkannte der Staat die Vorteile des registrieren von
Geburten, Heiraten und Sterbefällen. Es vereinfachte das ausheben von
Arbeitskräften, das rekrutieren von Soldaten und die Erhebung von Statistiken.
Das preussische "Allgemeine Landrecht von 1794" schrieb den Pfarrern vor,
Kirchenbücher einheitlich zu führen, Zweitschriften anzufertigen und diese an
die öffentlichen Gerichte zu übergeben. Am 9. März 1874 wurde in Preussen das
Gesetz zur Einrichtung von Standesämtern beschlossen. Dieses trat am 1. Oktober
1874 für Teile Deutschlands in Kraft. Ab 1. Januar 1876 hatte dieses Gesetz in
ganz Deutschland Gültigkeit.
Folgende Standesämter waren im Kreis tätig:
|